High-Tech Gründerfonds: Die dritte Welle rollt
Die ersten Finanzierungszusagen aus dem Bereich Life Sciences wurden bereits im September beschlossen. So sollen ein Start-up mit einer E-Health-Geschäftsidee und ein Spin-off aus dem Bereich der Wirkstoffforschung Kapital aus dem dritten Fonds des High-Tech Gründerfonds (HTGF) erhalten. Zu Redaktionsschluss waren aber noch keine Namen in Erfahrung zu bringen. Ende Mai kamen beim First Closing des HTGF III bereits 245 Mio. Euro zusammen. Hinter der öffentlich-privaten Partnerschaft stehen das Bundeswirtschaftsministerium, die KfW-Bankengruppe sowie bislang 27 Industrieinvestoren. Bis zum zweiten Closing im November dürften sich noch drei weitere Unternehmen beim HTGF III engagieren. Dann könnte das Fondsvolumen bei 310 Mio. Euro liegen. Aus dem Life-Sciences-Sektor sind Qiagen, B. Braun und Evonik mit dabei. Ob die beim HTGF II hinzugestoßene Bayer AG auch beim HTGF III mitzieht, ist indes unklar. Insbesondere kapitalintensive und risikoreiche Gründungen in den Life Sciences könnten von den neuen Konditionen des HTGF III profitieren. Statt bis zu 500.000 Euro wie bisher sind bis zu 1 Mio. Euro in der Seed-Runde drin. Insgesamt stehen pro Unternehmen bis zu 3 Mio. Euro Eigenkapital zur Verfügung (bisher: 2 Mio. Euro), in Ausnahmefällen gar 5 Mio. Euro. Positiver Effekt für den HTGF: Bei Folgefinanzierungen könne man länger mitgehen und so bei erfolgreichen Exits stärker profitieren.
Auch die Bandbreite der Finanzierungswerkzeuge wurde im Vergleich zu den beiden Vorgängern ausgebaut. „Der HTGF kann alleine oder gemeinsam mit Partnern völlig flexibel zu einer frei verhandelbaren Unternehmensbewertung oder wie bisher im bewährten Nachrangdarlehensmodell investieren“, erläutert Marco Winzer, Investment Director und Prokurist des HTGF. Für kapitalintensive und exit-getriebene Gründungen mit mehreren Investoren bietet sich eine direkte, offene Beteiligung an. Für Geschäftsmodelle mit geringerem Kapitalbedarf und schnell erreichbarer Gewinnschwelle ist hingegen das Modell der Wandeldarlehen die erste Wahl. Bei der offenen Beteiligung konnte der HTGF bisher nur gemeinsam mit einem privaten Investor zu den von ihm verhandelten Konditionen mitziehen. „Neu ist, das der HTGF die Funktion des Leitinvestors übernehmen kann und damit die Finanzierungskonditionen vorschlagen kann“, so Winzer gegenüber |transkript. Beim Standardmodell haben die Gründer wie gehabt die Möglichkeit, das Darlehen nach sieben Jahren zurückzuzahlen und ein Angebot zum Kauf der HTGF-Anteile (15%) zu unterbreiten. Winzer: „Dann sind sie wieder ihr eigener Herr im Unternehmen.“
Erschienen in |transkript 11/17.