Großer Wurf der EU beim Genome Editing?

Der lang erwartete Entwurf der Novelle des EU-Gentechnikrechts wurde heute von der EU-Kommission offiziell vorgelegt.

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Ein lang erwarteter Verordnungsentwurf der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission zur Deregulierung der Zulassung, Risikobewertung und Kennzeichnung einer ganzen Reihe neuer genetisch veränderter Organismen (GVO) wurde heute vom Kollegium der Kommission veröffentlicht. Neue Genomtechniken (NGT) werden nun als Überbegriff für bestimmte gentechnische Verfahren eingeführt, die darauf abzielen, die DNA durch gezielte Veränderungen an vordefinierten Stellen im Genom präziser zu verändern als „alte“ Methoden. Der Vorschlag definiert zwei verschiedene NGT-Kategorien und Wege, wie NGT-Pflanzen in Verkehr gebracht werden können. „NGTs der Kategorie 1“ werden als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen betrachtet und erfordern keine vorherige Risikobewertung im Einzelfall mehr.

Der EU-Vorschlag hat eine klare Botschaft: Die Anforderungen für einfache genom-editierte Pflanzen sollen deutlich gelockert werden. Aufwendige Genehmigungsverfahren wie bei der bisherigen „grünen“ Gentechnik entfallen ebenso wie eine generelle Kennzeichnungspflicht. Freilandversuche, die für die ersten realistischen Tests nach der Entwicklung im Labor und Gewächshaus so wichtig sind, werden einfacher. Und anders als bei konventionellen gentechnisch veränderten Pflanzen können die einzelnen EU-Mitgliedstaaten den Anbau dieser veränderten Pflanzen in ihren Ländern nicht verbieten oder Feldversuche untersagen.

Gleichzeitig haben die Bio-Verbände aber durchgesetzt, dass die Anwendung jedweder NGT im Öko-Landbau untersagt ist, was auch im EU-Vorschlag enthalten ist. Wie exakt dies in der Umsetzung passieren soll, bleibt ein wenig vage. Denn das eigentliche politische Ziel hinter einem Bündel von neuen Regeln ist weiterhin der „Green Deal“, bei dem die Kommission sich heute im Schwerpunkt dem „Erhalt und der nachhaltigen Nutzung der Böden“ verschrieben hat. Da mehr als 70% der Böden in Europa laut EU als „gestresst“ oder stark geschädigt angesehen werden müssten, müsse die Landwirtschaft angemessen reagieren können.

Die neuen Züchtungsregeln sollen laut EU den zahlreichen mittelständischen Saatgutunternehmen in der EU zugute kommen, die rund 20% des Weltsaatgutmarktes mit ihren Sorten auf sich vereinen. Um nicht technologisch abgehängt zu werden, war eine Anpassung der Züchtungsregeln lange gefordert, von Umweltverbänden aber ebenso lange vehement bekämpft worden.

Nach Einschätzung der BIO Deutschland ist der EU-Vorschlag ein sinnvoller Ansatz, der es „auch Pflanzenzüchtern in Europa ermöglichen wird, die Genschere in der Pflanzenzucht in der Praxis einzusetzen, um Nutzpflanzen schneller fit für den Klimawandel zu machen, ohne jahrelang auf eine Zulassung hinarbeiten zu müssen“. Auch Bundesforschungsministerin Stark-Watzinger (FDP) begrüßt die vorgeschlagene Regelung und hatte vorab in vielen Zeitungsbeiträgen für eine fortschrittlichere Auslegung geworben. Nun betont sie, dass „wir es uns einfach nicht leisten können, auf die Errungenschaften dieser neuen Züchtungstechniken zu verzichten“.

Allerdings steht auch in der Ampelkoalition noch einige Überzeugungsarbeit an. So kann es noch einige Zeit dauern, bis das neue „Gesetz über Pflanzen, die aus neuen genomischen Techniken hervorgegangen sind“, in Kraft tritt. Nach der förmlichen Verabschiedung durch die EU-Kommission muss es noch das EU-Parlament und den Ministerrat passieren. Es ist unwahrscheinlich, dass dies in aller Stille und ohne große Diskussionen geschehen wird, da viele Länder wie Österreich und die grün-besetzten Ministerien Deutschlands bereits ihren Widerstand zum Ausdruck gebracht haben. Ob die spanische, NGT-freundliche EU-Ratspräsidentschaft ausschlaggebend für die Abstimmungen sein wird, bleibt ebenfalls abzuwarten.

EU-Vorschlag: https://food.ec.europa.eu/plants/genetically-modified-organisms/new-techniques-biotechnology_en

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