INVEST-Zuschuss für Investoren mit Fragezeichen

Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wird mit Wirkung vom 6.2.2023 an für weitere vier Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden somit auch weiterhin bezuschusst.

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Nachdem die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, wird die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm nun mit Wirkung vom 6.2.2023 an für weitere vier Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden somit wieder bezuschusst. Die aufgrund knapper Haushaltsmittel zum 1. März 2022 vorgenommenen Einschränkungen bei den INVEST-Förderbedingungen werden nun zum Teil wieder zurückgefahren. Damals hatte es große Klagen aus den Start-up-Verbänden und lokalen Ökosystemen gegeben.

Bereits seit Mai 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen des Programms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Privatpersonen mit steuerfreien Zuschüssen für ihre Beteiligungen an Start-ups. „Mit INVEST konnten seit Programmstart bereits fast 1,4 Mrd. Euro Wagniskapital für junge innovative Unternehmen mobilisiert werden. Die in mehreren Studien nachgewiesene Hebelwirkung des INVEST-Programms wollen wir mit der Fortsetzung des Programms weiterhin nutzen, um auch zukünftig die Kapitalausstattung von jungen innovativen Unternehmen durch private Investierende zu verbessern“, sagte die Beauftragte des BMWK für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, Dr. Anna Christmann (Bündnis 90/Die Grünen).

In der neuen Förderrichtlinie hat das BMWK die Optimierungsvorschläge aus der Evaluation vom vergangenen Jahr aufgegriffen und die Förderbedingungen so angepasst, dass zukünftig eine stärkere Fokussierung auf die Mobilisierung von sogenannten Virgin Angels, also erstmals investierenden Business Angels erfolgt. So wird der Erwerbszuschuss erstmals seit zehn Jahren von bisher 20% auf 25% angehoben. Mit der Einführung eines INVEST-Budgets in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro natürlicher Person und weiteren Anpassungen bei den Investitionsgrenzen sollen vor allem diese neuen investierenden Business Angels angelockt werden und dann auch dauerhaft am Markt bleiben, so dass mit INVEST eine nachhaltige Belebung des Business-Angel-Marktes erfolgt, so die Hoffnung des Ministeriums. Anschluss-Investments sind jedoch entsprechend den Empfehlungen der Evaluation auch weiterhin nicht mehr INVEST-förderfähig.

Diese Änderung des Fokus auf die neuen Investoren im Vergleich zu Serieninvestoren und die verklausulierte Kürzung von bisher förderfähigen 100.000 Euro pro Jahr auf nunmehr diese Summe innerhalb von vier Jahren wird in einigen Beiträgen auf Social-Media-Kanälen äußerst heftig kritisiert. Eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft" der Investoren würde so entstehen und gerade die unerfahrenen Investoren würden bevorzugt in die Start-ups "getrieben", statt diesen mit der Kompetenz der erfahrenden Mehrfachinvestoren über die ersten Hürden zu helfen.

Andere Investoren sagen jedoch auch, dass dieser Invest-Zuschuss ihre Beteiligung an einem jungen Start-up in keinster Weise beeinflusse, da man sich immer eine bürokratische Bremse einhandle und die eigene Flexibilität und Agilität ein Stück weit verliere. Ob sich in der Praxis dennoch weitere Änderungen an dieser Förderrichtlinie ergeben, wird man wohl erst in einiger Zeit wissen.

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