Risk Partners GmbH

D&O – Plan B für die persönliche Haftung

D&O steht für „Directors and Officers“, ist eine spezielle Art von Haftpflichtversicherung und schützt die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat vor persönlicher Haftung, die sich aus Entscheidungen und Handlungen ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben.

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Liebe Gründerinnen und Gründer, auch wenn Ihr gerade im „Honeymoon“ über Eure erfolgreiche Finanzierungsrunde seid, bedenkt bitte, dass die Interessen zwischen Euch und den Investoren zu einem späteren Zeitpunkt auch einmal anders gelagert sein könnten. Laufen etwa die Ergebnisse Eurer klinischen Studie oder die Geschäftsentwicklung nicht wie erhofft, werden auch Investoren nervös – speziell, wenn ein Fonds nicht wie gewünscht performt. Wird der Geschäftsleitung daraus ein Fehlverhalten angelastet, tragt Ihr eine persönliche Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und damit auch gegenüber den Investoren. Ihr haftet in dieser „Organtätigkeit“ für mögliche Pflichtverletzungen – Achtung! – unbegrenzt, mit Euerm Privatvermögen und müsst im Rahmen der „Beweislastumkehr“ Euer korrektes Handeln beweisen. Wer hier nicht handelt und vorbeugt, zum Beispiel mit einer D&O-Versicherung, der riskiert die Privatinsolvenz wegen eines beruflichen Fehlverhaltens.

D&O steht für „Directors and Officers“, ist eine spezielle Art von Haftpflichtversicherung und schützt die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat vor persönlicher Haftung, die sich aus Entscheidungen und Handlungen ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben. Die D&O bietet finanzielle Absicherung für Betroffene, wenn sie wegen (angeblicher) Pflichtverletzungen in ihrer Funktion haftbar gemacht werden. Abgedeckt sind Kosten der Rechtsverteidigung für Anwälte etc. und im Falle eines berechtigten Anspruchs auch die Schadenersatzpflicht der Betroffenen. Der Begriff einer GmbH – „mit beschränkter Haftung“ ist im Sinne der Organhaftung leider ein Trugschluss, da sich die Haftung der Geschäftsleitung dadurch nicht begrenzen lässt – zumindest nicht in der Außenhaftung oder zum Beispiel im Falle einer Insolvenz. D&O-Versicherungen sind für Start-ups nicht teuer und Unternehmen können die Kosten für eine D&O absetzen. Es liegt daher in der Fürsorgepflicht Eures Unternehmens, Euch eine solche Versicherung anzubieten.

Der Autor Florian Eckstein ist Geschäftsführer und Gründer der Risk Partners GmbH. Dieser Risikokommentar ist der |transkript-Ausgabe 2/2024 entnommen.

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