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Gesetzentwurf zur Nutzung von Gesundheitsdaten

Das geplante Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten sieht wichtige Neuregelungen vor, allerdings mahnt nicht nur die Deutsche Industrie- und Handelskammer Nachbesserungen an, sondern auch der Branchenverbande BVMed.

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Grundsätzlich einig waren sich die Vertreter der Deutschen Industrie- und Handelskammer, BVMed und vfa, dass der am Freitag veröffentlichte Referenten-Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen voranbringen kann, denn er enthält positive Impulse für den Gesundheits- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Arbeitsplätze im Gesundheitswesen könnten entstehen beziehungsweise gesichert werden. Und nicht nur eine bessere Patientenversorgung wäre möglich, auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden entlastet durch die Digitalisierung.

Laut Dr. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer, könnten Unternehmen personalisierte Therapien entwickeln und Bestandsprodukte optimieren, wenn sie anonymisierte oder pseudonymisierte Versorgungsdaten in Deutschland systematisch nutzen dürfen. Das würde etwa erlauben zu analysieren, weshalb der Einsatz eines speziellen Arzneimittels oder Medizinprodukts bei bestimmten Patientengruppen oder in der realen Behandlungssituation nicht ausreichend wirksam ist.

Bisher müssen deutsche Unternehmen auf Gesundheitsforschungsdaten aus anderen Ländern zurückgreifen, denn bisher ist es hierzulande für sie nur unter erschwerten Bedingungen möglich, Versorgungsdaten zu nutzen. Daher sei es richtig, dass nun die langjährige DIHK-Forderung aufgegriffen wird, und auch die private Forschung einen Datenzugang beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) erhalten soll.

Sinnvoll sei auch die geplante Einrichtung einer Datenzugangs- und Koordinierungsstelle als zentraler Ansprechpartner für die Betriebe. „Durch einen besseren Datenzugang könnten Unternehmen ihre Produkte zügiger und mit weniger Aufwand als bislang entwickeln. Bei der Umsetzung ist allerdings entscheidend, dass sowohl das FDZ als auch die Datenzugangsstelle in der Praxis auch zügige Verfahren sicherstellen. Zudem dürfen privatwirtschaftliche Unternehmen gegenüber öffentlichen Forschungseinrichtungen nicht benachteiligt werden.“, so Dercks. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beschleunigung von Forschungsvorhaben, an denen mehrere Bundesländer beteiligt sind, denn bisher könnten „viele Forschungsvorhaben aufgrund der Fragmentierung der Datenschutzaufsicht nur sehr verzögert umgesetzt werden.“ Aber auch hier sieht die DIHK noch Ergänzungsbedarf in den geplanten Neuregelungen. Kritikpunkt ist die geplante federführende Datenschutzaufsicht, die nur eine koordinierende Funktion habe. Bei Meinungsverschiedenheiten könne die Aufsicht keine Entscheidung herbeiführen.

Medizinprodukte-Hersteller in die Fachgremien!
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) eine bessere Einbeziehung der Medizinprodukte-Hersteller in die Festlegung der Interoperabilitäts-Standards von Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA). So sollten Fachleute aus dem Informations- und Medizintechnologie-Umfeld in den Gremien und dem Digitalbeirat vertreten sein. „Die MedTech-Hersteller sollten so eingebunden werden, dass eine realistische Umsetzung der Vorgaben möglich bleibt und die Versorgung der Patient:innen nicht unnötig eingeschränkt wird“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov in der Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Gesetzentwurf. Die BVMed-Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden. 

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