Wachstumschancengesetz beschlossen

Heute wurde das Wachstumschancengesetz beschlossen. Die steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage) erfährt hierdurch eine Novellierung und signifikante Erhöhungen: 2,5 fache Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro pro Geschäftsjahr, +10% höhere Förderquote für KMUs und Ausweitung der förderfähigen Projektkosten auf Sachkosteninvestitionen (CAPEX).

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