Boehmert & Boehmert

Wie viele Daten braucht es für ein Patent?

Früh anmelden schützt vor Publikationen, die als Stand der Technik der eigenen Patentanmeldung entgegengehalten werden können. Später anmelden gibt Zeit für das Schaffen von Daten, die den
Patentanspruch auf solide Füße stellen.

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Es ist ein Navigieren zwischen Skylla und Charybdis. Der eine Felsen ist Neuheit und erfinderische Tätigkeit im Hinblick auf den Stand der Technik, also zwischenzeitlich vorpublizierte Erkenntnisse. Der andere Felsen ist die Ausführbarkeit oder die „Plausibilität“, dass die behauptete Erfindung am Anmeldetag tatsächlich ausreichend durch Daten gestützt ist, und das in der gesamten Breite des Patentanspruches.

Im Patentrecht sind diese Erfordernisse in den Kapiteln „Ausführbarkeit“ und „erfinderische Tätigkeit“ in Paragrafen gefasst. Diese Paragrafen beantworten aber die Frage nicht wirklich, wie viele Daten für die Stützung der Patentansprüche erforderlich sind. Praktische Orientierung gibt hier die Rechtsprechung. In Europa ist es die Rechtsprechung der verschiedenen Beschwerdekammern. In der Tat war diese Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich, variierte von Fall zu Fall und von Beschwerdekammer zu Beschwerdekammer.

Deshalb wurde diese Frage jetzt der Großen Beschwerdekammer in der G2/21 vorgelegt. Soll nachpublizierte (nach dem Anmeldetag publizierte) Evidenz missachtet werden, wenn sich der Patentanmelder für den behaupteten Effekt der Erfindung ausschließlich auf nachpublizierte oder nachgereichte Daten beruft? Sollen nachpublizierte oder nachgereichte Daten wenigstens berücksichtigt werden, wenn der Effekt durch vorliegende Daten (entweder in der Anmeldung oder durch den Stand der Technik vorliegend) plausibel ist oder aber wenn es keinen begründeten Zweifel an der Plausibilität gibt?

Dies mag wie eine akademische Übung klingen, in der Praxis berührt es jedoch die Patentierbarkeit und die Validität von Patentportfolien der Biotech-Industrie in erheblichem Maße. Deshalb ist es jetzt geboten, dass sich die Biotech-Industrie bei dieser Frage Gehör verschafft und entsprechende Stellungnahmen beim EPA einreicht.

Autorin: Dr. Ute Kilger, Patentanwältin, Boehmert & Boehmert, Berlin

Dieser Kommentar ist der Ausgabe 1/2022 von |transkript entnommen.

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