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ALM schlägt Alarm bei Laborreform und Apothekengesetz

Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) sehen mehrfach Grund, gegen Reformpläne aus dem Bundesgesundheitsministerium auf die Barrikaden zu gehen. In Bezug auf das Apotheken-Reformgesetz von Karl Lauterbach warnen die Laborärzte vor der Ausweitung von Schnelltests in der Apotheke. Bei der für den 1. Janur 2025 geplanten Laborreform spricht der ALM sogar von einem Rückschritt. Dort geht es vor allem um die Kostenübernahme von Testverfahren.

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Beim ALM schrillen die Alarmglocken. Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) sehen das kürzlich von Gesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte und nun bekannt gewordene Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) in einigen Punkten sehr kritisch. Nach den Plänen aus dem Ministerium sei vorgesehen, den Apotheken künftig die Anwendung von patientennahen In-vitro-diagnostischen Schnelltests (POCT) zum Nachweis von Adenovirus, Influenzavirus, Norovirus, RSV und Rotavirus zu ermöglichen. Gleichzeitig soll das BMG die Ermächtigung mit Zustimmung des Bundesrates erhalten, diese Testmöglichkeiten noch weiter auszuweiten. Darüber hinaus sieht der Entwurf laut ALM vor, das Heilmittelwerbegesetz zu ändern, um den Apotheken die Werbung für diese Testungen zu erlauben.

„Die Pandemie hat deutlich gezeigt, dass die Diagnostik von Infektionskrankheiten in ärztliche Hände gehört“, erklärt der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller. „Heute verfügbare Schnelltests sind wegen ihrer nicht ausreichenden diagnostischen Nachweisempfindlichkeit, also der Sensitivität, für die Diagnosestellung nicht geeignet. Vor allem sollte die Indikationsstellung für die Diagnostik ärztlicherseits erfolgen, denn es gibt gute Gründe, in Einzelfällen auch auf die Diagnostik zu verzichten. Ebenso ist es erforderlich, bei Infektionserkrankungen das Risiko von Ausbruchsgeschehen zu erfassen und zu bewerten“, so Müller. Das seien seiner Auffassung nach Dinge, die „in der Apotheke nicht geleistet werden können“. Zudem könne die „ärztliche Beratung“ und die klinische Untersuchung, die stets zur Indikationsstellung von Laboruntersuchungen dazugehörten, nicht von Apothekern geleistet werden. „Apotheken sind doch keine Labore“, so der ALM-Vorsitzende weiter, „die In-vitro-Diagnostik gehört in ärztliche Hände!“

An einem weiteren Punkt – neben dem offensichtlichen Kampf um territoriale Ansprüche unter Standesvertretungen – stört sich die Vereinigung der Labore: Der kursierende Referentenentwurf lasse in Bezug auf die Kosten und Kostenübernahme solcher Tests noch alles offen. Dabei seien die ausufernden Kosten im Gesundheitswesen sonst immer oberstes Diskussionsthema zwischen Ministerium und dem ALM. Auch eine Umsetzung der Meldpflicht nach Infektionsschutzgesetzt in den Apotheken werde im Entwurf nicht klar geregelt.

Bei der anstehenden Laborreform, die für den 1. Januar 2025 eingeführt werden soll, sieht der ALM e.V. mehr Rückschritt als Reform. Die Änderungen sähen drastische Kürzungen der Kostenerstattungen für labormedizinische Untersuchungen vor, was „gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung und auf die Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der Diagnostik-Industrie haben“ könne. Weder die Labore noch die Testhersteller haben Spielraum, um eine Absenkung von rund 9% aufzufangen. Der ALM e.V. und der VDGH (Verband der Diagnostica-Industrie) fordern gemeinsam die Aufhebung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses und eine nachhaltige Finanzierung der Laborleistungen, die den tatsächlichen Aufwand und die hohen Qualitätsstandards angemessen berücksichtigt. „Die Vergütung für komplexe und lebenswichtige labordiagnostische Verfahren soll ohne fundierte Kostenkalkulation stark reduziert werden“, sagt Dr. Martin Walger, Geschäftsführer des VDGH. Er betont, dass diese Maßnahmen weder medizinisch gerechtfertigt noch finanziell nachvollziehbar sind. „Deutlich wird eine fehlende Wertschätzung für die entscheidende Rolle der Labordiagnostik in der Gesundheitsversorgung.“

„Diese Reform dient weder den Patienten noch der Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung“, erklärt der ALM-Vorsitzende Müller. „Die Vorhaben führen zu erheblichen Verwerfungen im System, denn jedes vierte niedergelassene fachärztliche Labor in Deutschland würde zu den Verlierern gehören. Das ist solidarisch nicht vertretbar und wirtschaftlich nicht tragbar, wenn auch weiterhin eine flächendeckende Versorgung mit Laboratoriumsmedizin aufrecht erhalten bleiben soll. Wir begrüßen ausdrücklich die erkennbaren positiven Aspekte, die sich durch die Aufnahme neuer Pauschalen von bisher nicht berücksichtigten Kosten ergeben. Die gewählte Lösung aber schlägt den falschen Weg ein. Für diese neuen Pauschalen müssen, wie sonst auch üblich, zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden.“

Mit einem eigenen Papier machen beide Verbände deutlich, warum die Reform in ihren Augen keine ist und die Sicherung einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung gefährde.

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