PFAS-Beschränkung – erstes Ziel erreicht
Ein aktuelles Statuspapier der Europäischen Chemikalienagentur ECHA zur PFAS-Einschränkung deutet an, dass es doch noch andere Regelungen als ein komplettes Verbot der "Ewigkeitschemikalie" geben könnte. Der VDMA begrüßt das Erreichen dieses wichtigen Etappenziels.
Kommt nun in den Prozess um ein mögliches PFAS-Verbot in Europa Bewegung? Ende November legte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit nationalen Behörden aus Dänemark, Deutschland, Schweden, den Niederlanden und Norwegen einen Zwischenbericht zum laufenden Beschränkungsverfahren für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Europa vor.
Darin werden nun auch alternative Beschränkungsoptionen, neben einem vollständigen Verbot oder einem Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen, in Betracht gezogen. Eine Option könnte zum Beispiel Bedingungen umfassen, die die fortgesetzte Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Nutzung von PFAS statt eines Verbots erlauben. Diese Überlegung ist insbesondere für Anwendungen und Sektoren relevant, in denen ein Verbot unverhältnismäßige sozioökonomische Auswirkungen haben könnte.
Für die Industrien in Europa, die auf PFAS angewiesen sind, ist dies ein vorsichtiges Signal in die richtige Richtung. Nach wie vor herrscht in den betroffenen Unternehmen jedoch eine erhebliche Unsicherheit, die auch Investitionen verhindert und dem Industriestandort als Ganzes schadet, heißt es von seiten des VDMA. „Die im Bericht genannten möglichen Alternativen sind ein wichtiges Etappenziel, aber noch kein Garant für eine nachhaltige Lösung. Es liegt nun an der Politik und nicht nur an den Behörden, den regulatorischen Rahmen für PFAS so zu gestalten, dass Umwelt- und Wettbewerbsziele in Einklang gebracht werden können“, kommentierte Dr. Sarah Brückner, Leiterin Umwelt und Nachhaltigkeit im VDMA.