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Das Kabinett hat auf der Klausurtagung in Schloss Meseberg die Entwürfe eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz– DigiG) sowie eines „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Ziel ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern. Zudem soll weitere Beschleunigung bei klinischen Studien ermöglicht und dazu ein "Fast-Track"-System entwickelt werden.