Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) in 2. und 3. Lesung zur Verbesserung der Patientenversorgung beschlossen. Damit soll Forschung und Innovation datenbasiert möglich werden. Ein Symposium in München widmete sich der Verzahnung mit dem Europäischen Datenraum (EHDS).
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