Der Schweizer Bundesrat genehmigte Anfang Februar den Bericht der Expertenkommission zur Regulierung der neuen Gentechnikverfahren. Diese und ihre pflanzenzüchterischen Ergebnisse, zum Beispiel durch CRISPR/Cas, sollen im zukünftigen Gentechnikgesetz speziell geregelt und nicht generell als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) behandelt werden.
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