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Menschen, die stark rauchen oder im Laufe ihres Lebens starke Raucher waren, können sich seit Anfang Juli einer niedrig dosierten Computertomographie unterziehen und so feststellen lassen, ob bei ihnen Lungenkrebs vorliegt. Bis zur Entscheidung des GB-A ist jedoch keine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich.