Bis zum 26. Mai 2024 müssen Hersteller für Bestandsprodukte („Legacy Devices“) bei einer Benannten Stelle einen förmlichen Antrag auf Konformitätsbewertung ihres Produkts stellen, um die verlängerten Übergangsfristen nutzen zu können. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin.
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