Vor der endgültigen Zustimmung zur geplanten Übernahme durch die Mainzer BioNTech SE steht die Überzeugungsarbeit bei den Aktionären, die dem ganzen Deal zu 80% folgen müssen. Der Verschmelzung der beiden Impfstoff- und mRNA-Firmen ist man nun mit der Einigung über den anhängigen Patentstreit einen großen Schritt näher gekommen. Dort ist zwar ein deutlich niedrigerer Betrag für die Anteile an den bisherigen COVID-19-Erlösen von BioNTech herausgekommen, aber allzu viel Porzellan sollte jetzt wohl nicht mehr zertrümmert werden.
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Die Tübinger CureVac sieht die eigene Position in einem andauernden Patentstreit mit BioNTech gestärkt. Der Einspruch der Mainzer gegen die Gültigkeit des in Frage stehenden Patents wurde abgewiesen, das Schutzrecht bleibt damit erhalten. Nun kann es in weiterer gerichtlicher Abklärung darum gehen, ob BioNTech dieses Schutzrecht verletzt hat und gegebenfalls zur Leistung von Schadenersatz verurteilt wird.