Ein langjähriges Verfahren der EU-Gesetzgebung fand am 26. April einen vorläufigen Höhepunkt mit der offiziellen Bekanntmachung des neuen EU „Pharma-Rechtsrahmens“ (Pharma Package). Dabei geht es um Beschleunigung der Verfahren auf Behördenseite, Reduktion der parallelen Begutachtungsläufe und weitere Prozessoptimierungsschritte, aber auch um eine kürzere Laufzeit des Schutzes der eingereichten Antragsunterlagen. Die Industrieverbände reagieren alarmiert.
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