© Anna K. Heide

Harmonie zwischen EPA und EPG

Das Einheitliche Patentgericht (EPG/UPC) hat die Landschaft der Rechtsdurchsetzung grundlegend verändert, besonders für Patente im Sektor Biotech/Life Sciences. Hier zeigt die EPG-Rechtsprechung deutlich einheitliche Maßstäbe bei der Prüfung von Nichtigkeit und Verletzung von Patenten.

Aus den Entscheidungen des EPG [1] geht hervor, dass spekulative oder übermäßig breit gefasste Patente, vor allem in dynamischen Technologiebereichen wie der Biotechnologie, einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Bereits die EPA-Statistik aus dem Jahr 2023 zeigt eine Zunahme an Beanstandungen wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit und unzureichender Offenbarung. Die Rechtsprechung des EPG dürfte diese Entwicklung verstärken und die Prüfung von Patent­anmeldungen beim EPA verbessern.

• Plausibilität technischer Wirkungen:
Ein nachvollziehbarer technischer Beitrag ist bei Verfahren vor dem EPG unerlässlich. Funktionale Ansprüche müssen durch glaubwürdige experimentelle Daten untermauert werden. Die EPA-Entscheidung G 2/21 dürfte für die Praxis tiefere Auswirkungen entfalten.

• Breite Ansprüche vs. konkrete Beispiele:
Breit gefasste Ansprüche sind aus Sicht der Industrie attraktiv, weil sie Aussicht auf ein weites Monopol bieten. Ohne hinreichende experimentelle Grundlage sind sie jedoch angreifbar. Das EPG verlangt, dass die unter den Anspruch fallenden Erfindungen im Einklang mit den tatsächlich nachgewiesenen Ergebnissen stehen.

• Erfindungen zu Plattformtechnologien:
Gerade bei Plattformtechnologien müssen Umfang und technischer Beitrag der Erfindung klar abgegrenzt sein. Wer versucht, sämtliche denkbaren Anwendungen zu beanspruchen, ohne dafür eine ausreichende technische Stütze zu liefern, riskiert eine nachträgliche Einschränkung oder Verlust des Patents im Streitfall.

Der Umfang experimenteller Daten bereits bei Einreichung der Anmeldung bleibt für die ressourcenlimitierte Biotech-Industrie eine Herausforderung. Kohärente und rechtlich belastbare Anspruchsformulierungen stärken die Resilienz eines Patents in Einspruchs- und Gerichtsverfahren. Von Anfang an berücksichtigte Umgehungsstrategien und Rückfallpositionen sind hierfür unumgänglich. Angesichts dieser Entwicklung empfiehlt es sich, eine strategische Neubewertung bestehender Patentportfolios, eine Risikoanalyse für Rechtsstreitigkeiten und eine Nachjustierung in neuen Patent­anmeldungen durchzuführen.

Die Verbindung von Patenterteilungsstrategie und späterer Durchsetzungsstrategie gewinnt an Bedeutung. Gerade in der Biotechnologie einschließlich Biopharmazie mit ihren langen Innovationszyklen müssen Patente nicht nur auf die Erteilung, sondern auch auf die erfolgreiche Verteidigung von Ansprüchen im Streitfall ausgelegt sein.

Ambidex IP ist eine auf die Komplexität der Biotechnologie und das Patentrecht spezialisierte, international agierende Kanzlei.

Kontakt
Dr. Anna K. Heide, LL.M.,
Patentanwältin, ambidexIP
Jägerhofstraße 31,
45478 Mülheim a.d. Ruhr
www.ambidexIP.eu
office@ambidexIP.eu

Dieses Advertorials wurde dem Spezial der |transkript-Ausgabe 2/2025 entnommen.

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