©BMG, Thomas Ecke

Verbände zufrieden mit Medizinforschungsgesetz

Mit einem neuen Medizinforschungsgesetz will die Bundesregierung Arzneimittelforschung und -produktion zurück nach Deutschland holen, dazu hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Verbände der Pharmaindustrie zu einem Treffen eingeladen. Deren Reaktionen sind positiv, sie fordern zugleich aber auch weitere Schritte.

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„Es ist ein positives Signal an die Patientinnen und Patienten, dass die Regierung Forschung und Entwicklung am Pharmastandort Deutschland stärken will“ sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen zum heute von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Strategiepapier zum Medizinforschungsgesetz. Auch vfa-Präsident Steutel kommentierte den Vorschlag von Karl Lauterbach zufrieden: „Die Bundesregierung hat erkannt, dass Pharmaforschung im eigenen Land für die Versorgung von Patienten elementar ist. Es sind schnellere Entscheidungswege, mehr Zugang zu Gesundheitsdaten sowie landesweit konsistente ethische und Datenschutz-Anforderungen nötig. Die heute vorgestellten Eckpunkte zeigen dazu in die richtige Richtung.“

Mit einem neuen Medizinforschungsgesetz will die Bundesregierung Arzneimittelforschung und -produktion zurück nach Deutschland holen, dazu hatte Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Verbände der Pharmaindustrie zu einem Treffen eingeladen. „Deutschland fällt bei der Zahl der klinischen Studien pro Einwohner zurück“, sagte Lauterbach. Das zentrale Problem seien die sehr langsamen und teuren Verfahren, die in Deutschland notwendig seien. Das Medizinforschungsgesetz soll deshalb die Genehmigungsverfahren in Bund und Ländern effektiver machen und mit dem ebenfalls geplanten Digitalgesetz die Datennutzung vereinfachen. Das Gesetz soll noch vor Weihnachten verabschiedet werden und im kommenden Frühjahr in Kraft treten, so der Minister.

Der vfa führt in einer Presseerklärung weiter aus, was er für begrüßenswert an Lauterbachs Entwurf sieht. So sei es positiv, dass es künftig einen zentralen Ansprechpartner für Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Arzneimittel geben soll, der aktiv auf einen raschen Ablauf der verschiedenen Verfahrensstränge hinarbeitet. Das gelte nach Auffassung des vfa insbesondere für die strahlenschutzrechtlichen Aspekte, die künftig parallel zu den übrigen Verfahren und nicht erst im Anschluss daran geprüft werden sollen. Wichtig sei jedoch laut vfa, dass bei der künftigen Aufgabenverteilung der Arzneimittelbehörden Synergien genutzt werden, ohne deren jeweils international anerkannte Sachkompetenz zu verlieren.

abstand

Als weitere positive Entwicklung wird gesehen, dass die Bundesregierung die Nutzung von Mustervertragsklauseln befürwortet, um die hierzulande oft überlangen Vertragsverhandlungen zwischen Unternehmen und Kliniken oder Praxen über klinische Studien abzukürzen. Sie sollte die Verwendung solcher Klauseln allerdings verbindlich machen und nicht nur darauf hinweisen, dass es sie gibt. Auch auf einem kürzlichen Symposium des BVMA, in dem die die klinischen Studien operativ durchführenden CROs vertreten sind, wurde auf die Bedeutung von schnelleren Vertragsverfahren mit den klinischen Zentren hingewiesen. Dass dies nötig, aber dann auch sehr wirksam ist, zeigten nach Einschätzung von Branchenkennern die Beispiele Spanien und Frankreich.

Sowohl vfa als auch BPI sehen die jetzigen Eckpunkte des Gesetzes jedoch nur als erste Etappe. „Das ist aber nur der Anfang einer dringend nötigen, umfassenden Pharmastrategie“, sagte der BPI-Hauptgeschäftsführer. Und auch der vfa betont, dass „Reformen beim Rahmen für Forschung und Entwicklung alleine“ nicht ausreichend seien für eine Stärkung des Pharmastandorts Deutschland. Es käme zudem darauf an, auch die Markt- und Produktionsbedingungen hierzulande innovationsfreundlich auszugestalten.

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