BIOCOM mit pixabay.com (Gerd Altmann)

Biofrontera strukturiert F&E-Aktivitäten um

Die Leverkusener Biofrontera AG hat sich auf einen Wechsel der Strategie mit der ausgegliederten Tochtergesellschaft Biofrontera Inc. verständigt. Danach gehen alle Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (und damit auch die Kosten) auf die mit Hauptsitz USA geführte Biofrontera Inc. über. Diese nutzt die neue Sachlage zu einer Kapitalerhöhung. Auch die Biofrontera AG plant eine solche, muss dazu aber erst wieder durch einen Aktiensplit den Aktienkurs über den Nominalwert anheben.

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Vor wenigen Tagen teilte die Leverkusener Biofrontera AG mit, sie habe „mit der Biofrontera Inc. eine Vereinbarung zur Änderung der Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Unternehmen getroffen“. Gegenstand dieser Vereinbarung ist eine geänderte Strategie, die die bestehenden Abhängigkeiten der sich in bekannter Zwistigkeit gegenüberstehenden, aber dennoch verbundenen Gesellschaften abmildern soll (siehe |transkript 3/2022 „Mit harten Bandagen“).

Die deutsche Biofrontera AG werde sich nun eher als Vertriebsgesellschaft verhalten, während „Forschung und Entwicklung nicht mehr im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stehen“, wie das Unternehmen mitteilt. Dies war vertraglich bisher zwischen beiden Firmen so geregelt, dass die Biofrontera Inc. deshalb einen Großteil der in den USA erzielten Erlöse aus der Anwendung der gegen Akne wirksamen Salbe Ameluz® an die deutsche Muttergesellschaft abgab (was dort 60–70% des Jahresumsatzes bedeutete), weil aus Deutschland heraus im Gegenzug dafür die weiteren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchzuführen und dafür auch die Kosten zu tragen waren. Diese F&E-Kosten etwa aus klinischen Studien beliefen sich auf rund 6–7 Mio. Euro jährlich, die die Biofrontera AG nun einspart und daher auch angibt, dass der „geänderte Vertrag mit dem größten Kunden der Biofrontera AG, der Biofrontera Inc., sich signifikant auf die Struktur von Umsatz und Kosten auswirken [werde], die beide reduziert werden“.

Für die Biofrontera Inc. gleicht die Vereinbarung einem Befreiungsschlag für die Ansprache von US-Investoren, da man nun als forschendes Pharmaunternehmen auftreten könne und nicht als bloße Vertriebsgesellschaft. Dies wurde auch sogleich für eine Kapitalmaßnahme genutzt, die der Inc. nach derzeitiger Planung rund 16 Mio. US-Dollar in die Kassen spülen soll.

Die Biofrontera AG hat ihrerseits dazu noch eine eigene Hausaufgabe zu lösen. Auch dort will man den Vertrieb ankurbeln und weitere europäische Länder angehen. Doch dazu braucht es Geld, denn Großanteilseigner – über verbundene Gesellschaften – Wilhelm K. T. Zours will nicht nur selbst endlos Geld in sein Investment stecken, sondern auch einmal etwas verdienen. Als Hürde besteht hier das deutsche Aktienrecht, das einer börsennotierten Firma untersagt, Kapitalerhöhungen durchzuführen, wenn der Kurs und damit die Marktkapitalisierung unter dem Nominalwert der ausgegebenen Aktien liegt. Das ist bei der Bionfrontera AG derzeit der Fall, weswegen in einer kommenden außerordenltichen Hauptversammlug ein kräftiger Aktiensplit von 21:1 angestrebt wird, um vor allem den Börsenkurs über die notwendige Hürde zu heben und danach eine Kapitalerhöhung durchführen zu können.

Vielleicht trägt die etwas klarere Trennung der Geschäftsfelder und Verbindungen der beiden namensgleichen Gesellschaften dazu bei, dass die in den vergangenen Jahren eher wegen der Streitigkeiten von Gründer Lübbert mit dem Haupteigner der AG Zours in den Medien stehende Firma sich wieder mehr dem Geschäftlichen zuwenden kann. Nach Berichten aus dem Unternehmen, sorge hier vor allem die pragmatisch agierende Finanzcheffin und gefühlte Geschäftsführerin Pilar de la Huerta Martinez für eine Befriedung der Szenerie.

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