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Bundestag beschließt Digitalgesetze

Der Deutsche Bundestag hat Mitte Dezember in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ (Digital-Gesetz - DigiG) sowie das „Gesetz zur Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz - GDNG) verabschiedet. Ziel ist es, den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland durch digitale Lösungen zu verbessern.

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„Mit den Digitalgesetzen läuten wir endlich das digitale Zeitalter für das deutsche Gesundheitswesen ein. Die Aufholjagd starten wir mit dem elektronischen Rezept, das ab dem 1. Januar zum Standard wird. 2025 bieten wir die elektronische Patientenakte für alle an. Und wir verbessern die Forschung mit Gesundheitsdaten. Die Digitalgesetze sind ein entscheidender Schritt hin zu einem neuen, lernenden Gesundheitssystem“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der heutigen Abstimmung im Bundestag.

Mit den digitalen Möglichkeiten werde es gelingen, „in der Krebsforschung, bei Demenzstudien und anderen wichtigen medizinischen Forschungsfragen wieder an die Weltspitze aufzuschließen“, so Lauterbach. Die von ihm und Fürsprechern des Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetzes (GDNG)  als „Kernelement“ angesehene elektronische Patientenakte (ePA) hat jedoch weiteren Aufschub nötig. Sie soll ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Bisher ist sie nicht über einige Pilotversuche hinausgekommen und hat in der Bevölkerung gleichermaßen Befürworter wie starke Gegenerschaft auf den Plan gerufen. Das neue Gesetzt sieht auch vor, das elektronische Rezept als verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung zu etablieren. Ein frommer Wunsch, da bisher nach neuen Erhebungen nur etwa 10% der Versicherten diese Möglichkeiten der Versicherungskarte heute schon nutzen.

Streit gab und gibt es weiter um die Nutzung von Forschungsdaten. Mit dem GDNG können Gesundheitsdaten künftig besser für Forschung und Entwicklung von Innovationen erschlossen werden und so zu einer besseren Versorgung beitragen. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Die Kernfrage des Verfahrens zur Zustimmung durch den Patienten (Stichwort: Opt-in- oder Opt-out-Lösung) ist nun mit einer gesetzlichen Opt-out-Regelung in eine Richtung gelenkt worden, die alle befürworten, die auf eine größere Teilnehmermenge hoffen, wenn keine aktive Einwilligung und damit intensivere Beschäftigung mit der Materie vorausgesetzt wird. Ob dieser Gedankengang aber bei den Bürgern und Patienten genauso ausgeprägt ist oder die vorsichtige Zurückhaltung bei der Preisgabe der persönlichen Gesundheitsdaten damit sogar verstärkt wird, bleibt in der Praxis abzuwarten.

Das GDNG enthält eine Fülle weiterer Teilgesetzgebungen von den DiGAs über die Nutzung von Telemedizin und der Einführung eines Digitalbeirates bei der gematik bis zur genaueren Inhaltsangabe, was alles in der ePA enthalten und damit digital möglich gemacht werden soll. Prinzipiell positiv äußern sich die Verbände. „Es ist längst überfällig, dass wir das Potential von Gesundheitsdaten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten ausschöpfen“, sagte etwa Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI). „Wir begrüßen die Absicht, durch neue Instrumente wie der zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle sowie dem Konzept einer federführenden Datenschutzbehörde, bürokratische Hürden abzubauen. Insofern geht das heute verabschiedete GDNG in die richtige Richtung, weitere Maßnahmen müssen jedoch folgen“, ergänzte er.

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