Die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung ist angespannt, aber auch die der anderen Kostenträger im Gesundheitswesen. Entlastung für alle Beteiligten könnte ein einheitlicher Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent auf alle Medizinprodukte bringen. Diese Forderung erneuerte nun der BVMed
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