Der Deutsche Bundestag hat Mitte Dezember in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet. Ziel ist es, den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland durch digitale Lösungen zu verbessern.
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