Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat sich die Bundesregierung stark an den Vorschlägen der eingesetzten Kommission orientiert. Das Gesetzgebungsverfahren wurde auch mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts (das Einwänden nicht stattgegeben hatte) zügig zum Abschluss gebracht, um das Gesamtpaket nicht in weiteren Diskussionen zu Einzelpunkten zu sehr verwässern zu lassen. Im Wesentlichen soll die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig entschärft werden. Der Blick auf die Auswirkungen auf Innovation und Investitionen sei hintangestellt worden, beklagen die Branchenverbände.

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