Rosenkrieg bei Relief Therapeutics und NeuroRx eskaliert

Die an der Schweizer Börse SIX notierte Relief Therapeutics Holding SA (SIX: RLF, OTCQB: RLFTF, RLFTY) meldet sich heute zum anhängigen Streitfall um das (bisher) gemeinsam entwickelte Medikament Aviptadil (eine Form des Vasoaktiven Intestinalen Peptides, VIP) und teilt mit, dass der US-Partner NeuroRx Inc. nun seinerseits eine Klage gegen Relief am Supreme Court des Staates New York eingereicht habe.

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Zum Hintergrund des nun in einen juristischen Streit mündenden Partnerschaftsverhältnisses der beteiligten Unternehmen sei auf den Artikel von Ende September an dieser Stelle verwiesen: "Positive Daten und ein Streit". Kurz darauf hatte Relief die US-Partner mit einer ersten Klageeinreichung vor den Kadi gezogen, um die in ihren Augen vertragsbrüchigen Amerikaner zur Vernunft zu bringen. Deren Sichtweise, dass NeuroRx das Molekül und seine Handhabung signifikant modifiziert, ja nachgerade ein neues Molekül angefertigt habe, wollte Relief keinesfalls auf sich beruhen lassen. Nun hat es einige Zeit gedauert, bis die amerikanische Seite Gegenklage einreichte, vielleicht auch, weil unterdessen bei dem Medikament selbst der Entwicklungsmotor etwas ins Stocken geraten ist.

Der erste Versuch, für Aviptadil eine Emergency Usage Approval (EUA) der FDA zu erhalten, für den nach positiven Daten US-Partner NeuroRx im Mai 2021 einen entsprechenden Antrag eingereicht hatte, war Ende 2021 von der FDA abgelehnt worden. Anfang dieses Jahres versuchte NeuroRX es erneut, wohlwollend begleitet durch die Kommunikationsabteilung von Relief. Diesmal richtete sich der Antrag auf eine andere COVID-19-Patientenpopulation, die bestimmte Vorbehandlungskriterien erfüllen und Schweregrade der Erkrankung aufweisen musste.

Relief betont bei alldem, dass eine für den Februar 2022 anberaumte Mediation weiterhin ein gangbarer Weg sei, die Streitigkeiten beizulegen, die die Börsenkurse beider Unternehmen wenig beflügeln. Eventuell spielen dabei auch die Vereinbarungen zur Verteilung möglicher Erlöse des einst zugelassenen Medikamentes eine Rolle. Hier hatte sich Relief in der ursprünglichen, bis heute nicht veränderten Kooperationsvereinbarung nur in Bezug auf die US-Region auf eine wirklich partnerschaftliche Aufteilung (50:50) eingelassen, während nahezu im ganzen Rest der Welt der Anteil der Schweizer bei um die 80% liegen sollte. Eine Fortsetzung des auf offener Bühne ausgetragenen Streites ist anzunehmen …

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