Impfschäden: BioNTech vor Gericht erfolgreich
Am Dienstag erzielte die Mainzer BioNTech SE einen Erfolg vor Gericht. Die Klage einer Frau gegen das Mainzer Biotech-Unternehmen wegen angeblicher Impfschäden durch den COVID-19-Impfstoff Comirnaty wurde abgewiesen. Die Frau hatte ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro verlangt.
Das Landgericht im pfälzischen Frankenthal hat am Dienstag dieser Woche eine Klage gegen die Mainzer BioNTech SE wegen angeblicher Impfschäden durch den COVID-19-Impfstoff Comirnaty abgewiesen. Eine Frau hatte dem Biotech-Unternehmen vorgeworfen, durch die Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten zu haben. Außerdem leide sie seit der Impfung an einer Immunschwäche. Die Klägerin verlangte von Biontech Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro.
Wenn es hierbei auch um einen überschaubaren Einzelbetrag ging, ist die gerichtliche Klärung eine Erleichterung für die Mainzer. Entgegen anderslautenden Angaben, die oft über soziale Medien verbreitet werden, ist die Anzahl von Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens im Vergleich zur Menge von über 65 Millionen geimpften Bundesbürgern verschwindend gering. Laut einer Recherche der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Januar bei allen zuständigen Behörden der 16 Bundesländer hatten 11.827 Bundesbürger eine solche Anerkennung eines Impfschadens beantragt. Nach Rückmeldung der Ämter an die NOZ sind davon jedoch nur 467 Fälle anerkannt worden, das sind 0,7 Promille.
Biontech hat sich zwar mit der weiteren Wirkstoffentwicklung längst von Corona verabschiedet, dennoch dürften solche positiven Nachrichten einigen Druck von den Schultern nehmen, da langanhaltende Schadenersatzprozesse auf die Laune der Börsianer drücken, wie man am Beispiel Bayer und Monsanto verfolgen kann. Die andere, auch finanziell womöglich schwerwiegendere gerichtliche Auseinandersetzung ist jedoch noch nicht zu Ende ausgefochten: diejenige mit Konkurrent Curevac und anderen um die entscheidenden mRNA-Patente.