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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für alle Medizinprodukte

Die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung ist angespannt, aber auch die der anderen Kostenträger im Gesundheitswesen. Entlastung für alle Beteiligten könnte ein einheitlicher Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent auf alle Medizinprodukte bringen. Diese Forderung erneuerte nun der BVMed

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Immer wieder wird über einen einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent auf alle Medizinprodukte diskutiert. Bereits 2023 hatte der Branchenverband BVMed beim Institut für Gesundheitsökonomik ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, welche Auswirkungen ein einheitlicher Umsatzsteuersatz hätte. Das Ergebnis: Entlastungen der Kostenträger (Krankenversicherungen, Pflege-, Sozial- und Rentenversicherungen, Arbeitgeber, private Haushalte, öffentlicher Haushalt) in Höhe von 3,594 Mrd. Euro. Allein auf die Gesetzliche Krankenversicherung würden 2,145 Mrd. Euro entfallen.

Diese Entlastung aller Beteiligten würde nicht nur die Kosten im Gesundheitswesen senken – ohne Einschnitte in die Versorgungsqualität –, sondern auch für Klarheit sorgen und den bürokratischen Aufwand reduzieren. Das derzeitige „Chaos“ belegt der BVMed mit praktischen Beispielen. So hätten Herzschrittmacher und Elektroden unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, wenn gelenkbildende Komponenten bestellt werden. Für Einzelteile und Zubehör, wie ein Hüftkopf, gelte dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen komme es in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungs- und Definitionsproblemen.

„Hier könnten die GKV-Finanzen schnell entlastet werden, ohne dass dies zu Lasten der Qualität der Gesundheitsleistungen geht. Gleichzeitig würde damit das Chaos unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze bei Medizinprodukten beseitigt werden, was zu einem erheblichen Bürokratieabbau beitragen würde“, bekräftigt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

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