
Jetzt bewerben für den 4C Accelerator
Noch bis zum 10. Februar 2026 können sich Medizintechnik-Start-ups, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, für den 4C Accelerator der Medical Innovations Incubator GmbH bewerben.
Start-ups, die Medizinprodukte oder In-vitro-Diagnostika (IVD) entwickeln, müssen höhere regulatorische Hürden überwinden als junge Unternehmen aus anderen Branchen. Um Gründer für diese Anforderungen fit zu machen, bietet die Tübinger Medical Innovations Incubator GmbH seit 2021 ein Accelerator-Programm an. Darin erhalten Gründer unter anderem Einblick in die branchenspezifischen, stark regulierten Themenbereiche der 4Cs, die da lauten:
- C1 | Commercialization – Erstattung, Vertrieb, Werbung
- C2 | Certification – CE-Kennzeichnung, Zertifizierung, technische Dokumentation
- C3 | Clinical Studies – Sicherheit, regulatorische Anforderungen, Nachweis des gesundheitsökonomischen Nutzens
- C4 | Copyright – Schutz des geistigen Eigentums (Patente), Datenschutzanforderungen
Sich in diesen Bereichen auszukennen ist ebenso wichtig, wie das Wissen in die Geschäftsmodellentwicklung zu integrieren und in das unternehmerische Handeln einzubeziehen. Das lernen die Gründer mit der 4C Business Modelling-Methode.
Das Programm wird gefördert von Start-Up BW des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, der B. Braun Stiftung und der Hector Stiftung. Daher ist die Teilnahme am 4C Accelerator für Start-ups kostenlos.
Weitere Informationen und zur Anmeldung, die noch bis 10.2.2026 möglich ist.


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