Die US-amerikanische BioMarin Pharmaceutical Inc. schloss mit dem GKV-Spitzenverband einen Dreijahresvertrag über die Versorgung deutscher Hämophilie A-Patienten mit ihrer Gentherapie gegen Hämophilie A für 900.000 US-Dollar pro Patient ab.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Eine unheilbar an einem Tumor erkrankte Person kann nach einer gescheiterten Chemotherapie (Erstlinientherapie) einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine neuartige wissenschaftlich fundierte Alternativtherapie (hier: dendritische Zelltherapie) haben. Sie muss sich nicht auf eine Zweitlinientherapie mit prognostisch noch geringerer Wirksamkeit verweisen lassen, sondern kann unmittelbar die Übernahme der Kosten der neuartigen Therapie verlangen, wenn deren Einsatz wissenschaftlich ebenso begründbar ist.
Es ist sicher sehr positiv, dass in letzter Sekunde die staatliche Finanzierung der PCR-Tests, wenn auch in reduziertem Rahmen, weitergeführt wird (ohne Finanzierung von PCR-Tests, wären wir völlig blind den Launen der Virusevolution ausgeliefert). Die Pandemie ist nicht vorbei.
Das teuerste Medikament bleibt zwar die Gentherapie Libmeldy, die im Vereinigten Königreich einen Listenpreis von 3,3 Mio. Euro hat. Doch Zynteglo (beti-cel) von Bluebird kommt mit einem Preisschild von gut 2,8 Mio. US-Dollar nahe heran. Immerhin 89% der Patienten mit transfusionsabhängiger Thalassämie, die beti-cel erhalten haben, sind von Transfusionen unabhängig geworden.
Das biopharmazeutische Unternehmen aus dem Bereich der regenerativen Medizin mit Standorten in Leipzig und Teltow in Brandenburg hat beim Amtsgericht Leipzig Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um sich in diesem geordneten, gerichtlichen Verfahren zu restrukturieren. Das Gericht hat dem nun zugestimmt.