Der lang erwartete Entwurf der Novelle des EU-Gentechnikrechts wurde heute von der EU-Kommission offiziell vorgelegt.
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„Eppur si muove!“ – „Und sie bewegt sich doch!“ Galileo Galilei (vielleicht)
Mitte des Jahres steht eine Entscheidung der Europäischen Kommission an, die für Wissenschaft und Gesellschaft in der EU von großer Tragweite ist. Es geht darum, die gesetzliche Regelung der Gentechnik in den Pflanzenwissenschaften an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und eine Situation zu korrigieren, die die EU international isoliert hat.
Der Schweizer Bundesrat genehmigte Anfang Februar den Bericht der Expertenkommission zur Regulierung der neuen Gentechnikverfahren. Diese und ihre pflanzenzüchterischen Ergebnisse, zum Beispiel durch CRISPR/Cas, sollen im zukünftigen Gentechnikgesetz speziell geregelt und nicht generell als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) behandelt werden.
Das Management der BRAIN Biotech AG legte gestern den Geschäftsbericht 2021/22 vor. Mit einem Konzernumsatz von 49,5 Mio. Euro und einer Gesamtleistung von 53,1 Mio. Euro im Berichtsjahr verzeichnet die Unternehmensgruppe ein Wachstum von 29 % bzw. 30 % gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr.
Mit der Schlussabstimmung vom 18. März zum Gentechnikgesetz (GTG) hat das eidgenössische Parlament eine Tür für moderne Methoden der Pflanzenzüchtung geöffnet. Einerseits wurde das Gentechnik-Moratorium bis 2025 nochmals verlängert. Das Parlament hat aber gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, Anwendungen von Genome editing über ein "risikobasiertes Zulassungsverfahren" regeln zu wollen.