Schweiz öffnet Tür für Genome editing

Mit der Schlussabstimmung vom 18. März zum Gentechnikgesetz (GTG) hat das eidgenössische Parlament eine Tür für moderne Methoden der Pflanzenzüchtung geöffnet. Einerseits wurde das Gentechnik-Moratorium bis 2025 nochmals verlängert. Das Parlament hat aber gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, Anwendungen von Genome editing über ein "risikobasiertes Zulassungsverfahren" regeln zu wollen.

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Es klingt nach einem kleinen Schritt, den das Schweizer Parlament am vergangenen Freitag nach monatelangen Diskussionen beschlossen hat, und doch öffnet die Änderung des bisherigen Gentechnik-Gesetzes die Tür zur Anwendung von Genome editing in der eidgenössischen Landwirtschaft.

Einerseits hat das Parlament beschlossen, das seit 2003 geltende und mehrfach verlängerte Gentechnik-Moratorium bis Ende 2025 zu verlängern. Dies betrifft bisherige gentechnisch veränderte landwirtschaftliche Produkte, für die weiterhin keinerlei Bewilligung ausgesprochen werden wird. Gleichzeitig hat das Parlament aber auch beschlossen, dass der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf zu unterbreiten habe, der eine risikobasierte Zulassung regelt "für Pflanzen, Pflanzenteile, Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken, die mit Methoden der neuen Züchtungstechnologien gezüchtet wurden, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde und die gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten haben" – so die vollständige Formulierung im Parlamentsprotokoll. Dass es eine solche Zulassungsregelung in der nahen Zukunft geben wird, ist damit keine Frage mehr, nur die Ausgestaltung wird in den nächsten Jahren für große Diskussionen sorgen.

"Praxisgerechte und innovationsfreundliche Regelungen für neue genetische Technologien für alle Anwendungsbereiche können einen wichtigen Standortvorteil für die Schweiz im europäischen und internationalen Innovationswettbewerb darstellen", freut sich der Schweizer Wirtschaftsverband für Chemie, Pharma und Life Sciences (scienceindustries). Er fordert zudem von der Politik eine "differenzierte Beurteilung und klare Regeln für eine Anwendung der neuen Züchtungstechnologien in der Schweiz". Einerseits wünschen sich die Verbandsvertreter eine breite Einbeziehung aller Akteure in die Erarbeitung der neuen Zulassungsregelungen, andererseits soll die Tür für mehr Technologieoffenheit sogar noch ein Stückchen weiter aufgestoßen werden. Scienceindustries wünscht sich nämlich, dass der "Fokus bei der Zulassung von neuen Sorten auf die nachweisbaren Produkteigenschaften statt auf die verwendeten Züchtungstechnologien" gelegt werde, dies würde Kontrollen und Vollzug erleichtern, in dem man vergleichbare Produkte unabhängig von der Herstellungsmethode auch gleich reguliert.

©|transkript.de/gkä

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