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Mit einer neuen Finanzspritze durch ein Joint-venture-artiges Spin-out mit dem Finanzinvestor Apollo verschafft sich der Leverkusener Konzern Bayer den Milliarden-Rückenwind, um mit größerem Schwung über die Startlinie zu springen, wenn die Akte Monsanto endlich ein finales Urteil erfährt. Der Kursverlauf des Jahres spiegelt die Erwartungshaltung wider, war es das dann schon oder geht da noch mehr?

Das Bundespatentgericht hat eines der im Streit befindlichen mRNA-Patente der Tübinger CureVac NV für nichtig erklärt. Das für Europa erteilte Patent sei in Deutschland nicht gültig. CureVac will gegen das Urteil Berufung einlegen und sieht noch Chancen, mit seiner Patentklage gegen die Mainzer BioNTech SE zum Erfolg zu kommen oder zumindest eine außergerichtliche Vergleichslösung zu finden, da über sieben weitere Patente noch nicht entschieden ist. Die Börse sieht das anders und schickt den Kurs zeitweise um bis zu 40% in den Keller, am Ende des Handelstages bleibt ein Minus von rund 30%.

Vor dem Düsseldorfer Landgericht startete mit der gestrigen Anhörung der von der Tübinger Firma Curevac N.V. gegen die Mainzer Biontech SE angestrengte Prozess. Im Juli vergangenen Jahres hatten die Tübinger Klage gegen das Mainzer Biotech-Unternehmen eingereicht, in der Curevac Biontech vorwirft, bei der Nutzung der mRNA-Technologie Patente verletzt zu haben.

Rechtssprechung bei Kostenübernahme von Zelltherapie befeuert Diskussionen © Pixabay.com/BIOCOM

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Eine un­heil­bar an einem Tumor er­krank­te Per­son kann nach einer ge­schei­ter­ten Che­mo­the­ra­pie (Erst­li­ni­en­the­ra­pie) einen An­spruch auf Über­nah­me der Kos­ten für eine neu­ar­ti­ge wis­sen­schaft­lich fun­dier­te Al­ter­na­tiv­the­ra­pie (hier: den­dri­ti­sche Zell­the­ra­pie) haben. Sie muss sich nicht auf eine Zweit­li­ni­en­the­ra­pie mit pro­gnos­tisch noch ge­rin­ge­rer Wirk­sam­keit ver­wei­sen las­sen, son­dern kann un­mit­tel­bar die Über­nah­me der Kos­ten der neu­ar­ti­gen The­ra­pie ver­lan­gen, wenn deren Einsatz wissenschaftlich ebenso begründbar ist.