Das Bundespatentgericht hat eines der im Streit befindlichen mRNA-Patente der Tübinger CureVac NV für nichtig erklärt. Das für Europa erteilte Patent sei in Deutschland nicht gültig. CureVac will gegen das Urteil Berufung einlegen und sieht noch Chancen, mit seiner Patentklage gegen die Mainzer BioNTech SE zum Erfolg zu kommen oder zumindest eine außergerichtliche Vergleichslösung zu finden, da über sieben weitere Patente noch nicht entschieden ist. Die Börse sieht das anders und schickt den Kurs zeitweise um bis zu 40% in den Keller, am Ende des Handelstages bleibt ein Minus von rund 30%.
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Vor dem Düsseldorfer Landgericht startete mit der gestrigen Anhörung der von der Tübinger Firma Curevac N.V. gegen die Mainzer Biontech SE angestrengte Prozess. Im Juli vergangenen Jahres hatten die Tübinger Klage gegen das Mainzer Biotech-Unternehmen eingereicht, in der Curevac Biontech vorwirft, bei der Nutzung der mRNA-Technologie Patente verletzt zu haben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Eine unheilbar an einem Tumor erkrankte Person kann nach einer gescheiterten Chemotherapie (Erstlinientherapie) einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine neuartige wissenschaftlich fundierte Alternativtherapie (hier: dendritische Zelltherapie) haben. Sie muss sich nicht auf eine Zweitlinientherapie mit prognostisch noch geringerer Wirksamkeit verweisen lassen, sondern kann unmittelbar die Übernahme der Kosten der neuartigen Therapie verlangen, wenn deren Einsatz wissenschaftlich ebenso begründbar ist.