CureVac N.V.

CureVac: Da waren´s nur noch sieben

Das Bundespatentgericht hat eines der im Streit befindlichen mRNA-Patente der Tübinger CureVac NV für nichtig erklärt. Das für Europa erteilte Patent sei in Deutschland nicht gültig. CureVac will gegen das Urteil Berufung einlegen und sieht noch Chancen, mit seiner Patentklage gegen die Mainzer BioNTech SE zum Erfolg zu kommen oder zumindest eine außergerichtliche Vergleichslösung zu finden, da über sieben weitere Patente noch nicht entschieden ist. Die Börse sieht das anders und schickt den Kurs zeitweise um bis zu 40% in den Keller, am Ende des Handelstages bleibt ein Minus von rund 30%.

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Das Biotech-Unternehmen CureVac hat im Patentstreit mit seinem Konkurrenten BioNTech eine Niederlage erlitten. Das Bundespatentgericht in München erklärte ein von CureVac beanspruchtes europaweites mRNA-Patent für Impfstoffe in Deutschland für nichtig. Das gab der Vorsitzende Richter Walter Schramm am Dienstag bekannt. CureVac kündigte an, gegen das Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einzulegen. Das Tübinger Unternehmen wirft dem Mainzer Konkurrenten BioNTech die Verletzung seiner Patente vor und hatte im Sommer 2022 Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Die Mainzer hatten daraufhin zum Gegenschlag ausgeholt und ihrerseits eine Patentklage beim Bundespatentgericht eingereicht, um das 2010 erteilte europäische Patent von CureVac für nichtig erklären zu lassen. Das patentierte System zur Genvakzinierung beruhe nicht auf einer Erfindung. Das Landgericht Düsseldorf setzte daraufhin das Verfahren bis zur Klärung der Rechtsbeständigkeit der Schutzrechte von CureVac aus.

CureVac erklärte, dass die Verfahren zu den verbleibenden sieben Schutzrechten von CureVac fortgeführt würden und von dem Urteil nicht betroffen seien. BioNTech begrüßte die Entscheidung, die „unsere Position in Patentfragen stärkt und die Originalität unserer Forschungsarbeit unterstreicht“. Das Urteil sei ein wichtiges Signal. Ob dies für alle anhängigen Patentstreitigkeiten gilt, ist fraglich. Neben CureVac klagt auch der Rivale Moderna, der seine Patente ebenfalls durch den COVID-19-Impfstoff von BioNTech und Pfizer verletzt sieht. BioNTech hatte jedoch auch diese Vorwürfe zurückgewiesen. CureVac hatte argumentiert, BioNTech habe bei seinem Impfstoff Comirnaty von der Pionierarbeit der Tübinger profitiert. Ob dabei Schutzrechte verletzt wurden und die noch offenen Patentfragen für CureVac günstiger ausgehen, gleicht einem Blick in die Glaskugel.

Da die Gerichte in Patentfragen oft sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten, ist es durchaus üblich, dass sich die Kontrahenten außergerichtlich einigen. Der neue CEO von CureVac, Dr. Alexander Zehnder, hatte kürzlich relativ offen darauf hingewiesen, dass dies auch die Strategie von CureVac sei und dass bei einem Nettoumsatz von rund 100 Mrd. Euro mit Impfstoffen bei BioNTech eine Kleinigkeit davon auch für CureVac von großer Bedeutung sein könne. Die Schwarmintelligenz der Börsianer bewertet den Patentstreit derzeit eher zugunsten von BioNTech, auch weil einige Experten sagen, dass das nun zurückgewiesene Patent eines der wichtigsten in der Argumentationslinie von CureVac gewesen sei.

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