Das Bundespatentgericht hat eines der im Streit befindlichen mRNA-Patente der Tübinger CureVac NV für nichtig erklärt. Das für Europa erteilte Patent sei in Deutschland nicht gültig. CureVac will gegen das Urteil Berufung einlegen und sieht noch Chancen, mit seiner Patentklage gegen die Mainzer BioNTech SE zum Erfolg zu kommen oder zumindest eine außergerichtliche Vergleichslösung zu finden, da über sieben weitere Patente noch nicht entschieden ist. Die Börse sieht das anders und schickt den Kurs zeitweise um bis zu 40% in den Keller, am Ende des Handelstages bleibt ein Minus von rund 30%.
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Die Immunic AG, Gräfelfing, erhält ein neues US-Patent, das die Schutzrechte für den Hauptwirkstoff Vidofludimus Calcium zur Behandlung von schubförmiger Multipler Sklerose (MS) stärkt. Das Patent deckt alle freien Säure- und Salzformen des Medikaments ab. CEO Dr. Daniel Vitt betont die Bedeutung des Patents für die erweiterte Exklusivität des Wirkstoffes bis 2041.
Vor dem Düsseldorfer Landgericht startete mit der gestrigen Anhörung der von der Tübinger Firma Curevac N.V. gegen die Mainzer Biontech SE angestrengte Prozess. Im Juli vergangenen Jahres hatten die Tübinger Klage gegen das Mainzer Biotech-Unternehmen eingereicht, in der Curevac Biontech vorwirft, bei der Nutzung der mRNA-Technologie Patente verletzt zu haben.
So wie der Tübinger Impfstoffentwickler Curevac N.V. hat nun auch die US-amerikanische Moderna Klage gegen das Duo Biontech/Pfizer erhoben. Moderna behauptet, dass für den Impfstoff gegen COVID-19 von Pfizer und Biontech Teile der Impfstofftechnologie kopiert wurden, die das Unternehmen zwischen 2010 und 2016 patentieren ließ, als es einen mRNA-Impfstoff gegen MERS entwickelte.
Da keine Einigung in einem schwelenden Patentrechtsstreit über die Verwendung von RNA als Impfstoff möglich schien, beschreitet nun die Tübinger CureVac N.V. den Weg der Klage gegen die Mainzer BioNTech SE.