Große Aufregung im Biosimilar-Sektor. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun die lange umkämpfte Regelung der automatischen Substitution beschlossen. Demnach sind Apotheker verpflichtet, das kostengünstigste Medikament als Ersatz für das Originalpräparat zu verwenden. Eine standortbezogene, industriepolitische Entscheidung über eine Art „Europe first“-Strategie sei damit ausgeschlossen, dem preislich kostengünstiger anbietenden Asien wären alle Tore geöffnet.
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Die Europäische Union treibt mit neuen Regulierungen zentrale Weichenstellungen für die Zukunft der pharmazeutischen Industrie und der Gesundheitsversorgung voran. Während der „Critical Medicines Act“ (CMA) vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) als notwendiger und positiver Schritt zur Stärkung der Arzneimittelproduktion in Europa gewürdigt wird, stößt die Überarbeitung der Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) auf scharfe Kritik von Pharmaunternehmen.


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