40 Mio. Euro Fördergelder für Österreichs Life-Science-Branche

Mit dem Forschungsförderungsprogramm Austrian Life Sciences wird unternehmerische, angewandte Forschung am Standort Österreich mit einem Schwerpunkt auf Life Sciences weiter forciert. Um die Forschung an Medikamenten und Medizinprodukten gezielt zu unterstützen, wurde das „Austrian Life Sciences“-Paket vom Wirtschaftsministerium im vergangenen Jahr mit einem Gesamtvolumen von 50 Mio. Euro initiiert. Davon wurden bisher 11,5 Mio. Euro zur Projektförderung genehmigt. Somit stehen im laufenden Jahr noch rund 40 Mio. Euro für die Förderung weiterer Projekte zur Verfügung.

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Im Rahmen der Austrian Life Sciences werden österreichische Unternehmen bei der Durchführung ihrer F&E-Aktivitäten entlang des gesamten Entwicklungspfades unterstützt. Im Jahr 2023 stehen in Summe noch rund 40 Mio. Euro für die Förderung weiterer Projekte zur Verfügung. Ziele sind die Sicherung und Stärkung der österreichischen Wirtschafts-, Forschungs- und Produktionsstandorte sowie der Ausbau der Resilienz und die Reduktion von Lieferabhängigkeiten sowie die Sicherung der österreichischen Wettbewerbsfähigkeit.

Das Programm Austrian Life Sciences richtet sich an Unternehmen aller Größen sowie im Falle von Leitprojekten zusätzlich an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung sowie Fachhochschulen. Prinzipiell können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden, die sich der Entwicklung von Medizinprodukten und Arzneimitteln oder der Digitalisierung im Gesundheitswesen widmen. Dabei kommen vier konkrete Förderinstrumente zum Einsatz:

  • Unternehmensprojekte Industrielle Forschung: Hierbei handelt es sich um Vorhaben mit hohem technischen Risiko bei gleichzeitig hohen zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Erfolgsaussichten, die sich in einer sehr frühen Entwicklungsphase (bis inkl. Technology Readiness Level TRL4) befinden.
  • Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung: Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen, die als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen.
  • Klinische Studien: Durchführung von interventionellen Studien der Phase I und II unter Einhaltung von Qualitätsvorgaben sowie klinischen Prüfungen von Medizinprodukten gemäß EU-Verordnungen.
  • Leitprojekte im Bereich Klinische Forschung: Durchführung eines Leitprojektes (umfangreiche kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte) im Bereich klinischer Forschung, um eine datenschutzkonforme Zusammenführung Individuen-bezogener Gesundheits- und Krankheitsdaten und deren intelligente Analyse zu ermöglichen, damit neuartige Lösungen entstehen.

Die Förderung kann bis zu maxima 3 Mio. Euro pro Unternehmensprojekt beziehungsweise klinischer Studie und 4 Mio. Euro bei kooperativen Leitprojekten betragen. Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft – FFG. Beantragung und Projekteinreichung zum 2. Call (2023) ist seit dem 24.1.2023 über das elektronische Einreichsystem (eCall) der FFG möglich: https://ecall.ffg.at/
Unternehmensprojekte und klinische Studien können bis zum 21.12.2023 eingereicht werden. Die Projekte werden laufend begutachtet. Leitprojekte müssen bis spätestens 30.6.2023 (12:00 Uhr) eingereicht werden. Im Auswahlverfahren und in der Begutachtung findet ein verpflichtendes Hearing mit den Förderungswerbenden statt. Jedes Projekt wird von externen international ausgewiesenen Fachexperten begutachtet.

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