mRNA-Streit: Ein CureVac-Patent für nichtig erklärt
Im mRNA-Patentstreit zwischen CureVac NV und BioNTech SE hat das Bundespatentgericht ein erstes Patent der Tübinger CureVac für nichtig erklärt. Der Etappensieg der Mainzer wird in Tübingen mit Zähneknirschen hingenommen und auf weitere 7 Patentschutzrechte verwiesen, die noch nicht verhandelt und entschieden worden sind. Der CureVac-Kurs fällt um rund 30%.