©BMG, Thomas Ecke

Aufbruch aus Meseberg für die biomedizinische Forschung?

Das Kabinett hat auf der Klausurtagung in Schloss Meseberg die Entwürfe eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz– DigiG) sowie eines „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Ziel ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern. Zudem soll weitere Beschleunigung bei klinischen Studien ermöglicht und dazu ein "Fast-Track"-System entwickelt werden.

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Immer wieder ist die Klage zu hören, Deutschland sei für Pharmaunternehmen unattraktiv, weil die Hürden für die Forschung so hoch seien. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) reagiert auf das Klagelied vieler Verbände und will die Bedingungen für medizinische Forschung und Arzneimittelhersteller in Deutschland deutlich verbessern.

Das Bundeskabinett beschloss jetzt auf seiner Klausurtagung auf Schloss Meseberg die Entwürfe für zwei Gesetze zur besseren Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen, bei denen die Digitalisierung im Mittelpunkt steht:

  • Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigG)
  • Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)

In einem Interview mit dem Handelsblatt sagte der Bundesgesundheitsminister, „die Wissenschaftler sollen sicher sein, dass sie in Deutschland die besten Bedingungen für ihre Forschung vorfinden“. Er werde außerdem noch in diesem Jahr ein „Medizinforschungsgesetz“ vorlegen, das zu einer „umfassenden Beschleunigung von Therapiestudien“ führen solle. Lauterbach sprach von einem „Fast Track“, um die Bedingungen für Studien etwa in der Krebs- oder Demenzforschung zu vereinfachen.

Die Industrieverbände verfolgen die Entwicklungen mit Wohlwollen, aber auch mit Skepsis. So mahnte BIO Deutschland bereits im Vorfeld der Verabschiedung an, dass ein nationales Datengesetz mit dem neuen europäischen Gesundheitsdatenraum (EDHS) synchronisiert werden müsse und nicht eigene, neue datenrechtliche Hürden aufbauen dürfe. Wesentlich umfangreicher (insgesamt sieben Seiten) waren die Anmerkungen, die der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) ebenfalls im Vorfeld an die Politik gerichtet hatte. Dort hatte man unter anderem die Aufspaltung des Opt-out-Verfahrens auf verschiedene Akteure im Gesundheitssystem als hinderlich angesehen. Neue Freiheitsgrade bei der Nutzung von Gesundheitsdaten könnten so nicht erreicht werden, so der Verband.

Eine Kommentierung der aktuellen Entwürfe steht zwar noch aus, man kann aber sicher sein, dass der weitere parlamentarische und auch föderale Weg dieser Gesetze noch steinig werden dürfte. Fast Track bei der Gesetzgebung wird es vermutlich nicht geben, denn laut Kalkulation des Ärzteblattes wird über die beiden Gesetze erst im Februar 2024 im am Ende zuständigen Bundesrat abgestimmt werden können, da die letzte Sitzung Mitte Dezember diesen Jahres wohl nicht erreicht werden dürfte.

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